@Eric
das mit den durchnumerierten Blöcken und Quittungszwang wußte ich nicht. Ich fahre halt immer vorbildlich und werde deswegen nie angehalten
@Eric
das mit den durchnumerierten Blöcken und Quittungszwang wußte ich nicht. Ich fahre halt immer vorbildlich und werde deswegen nie angehalten
Übrigens, wo es mir grad auffällt... und wir beim thema Quittungsblock und bar bezahlen sind, nen kleiner Tip, den die meisten net kennen.
-Wer bar bezahlt, gibt quasi sein "(Schuld)-Einverständnis". Gerichtlicher Einspruch ist danach quasi unmöglich.
-Wer bei nem Verkehrsunfall als schuldigerdas Verwarnungsgeld bar bezahlt, steht am Ende besser da.
Sollten im nachhinein, Gutachter oder weitere Zeugen für eine härtere bestrafung sprechen, ist manw egend es Verbotes der Doppelbestrafung davor sicher.
tja und wie sieht es bei einer wiederrufung aus?
Wir reden wie gesagt von Verkehrsowis die bar bezahlt werden, also im verwarngeldbereich liegen.
Was willste da widerrufen? Gibt eh in den seltensten Fällen nen gerichtsverfahren wg. 35 Euro...