Versicherungsvergleich 192PS - 231PS

  • Hy


    Auf meinem namen hatte ich noch keine versicherung. Der rx8 wird mein erstes auto.
    Gibt es eine zentralle stelle oder so damit die versicherungen anfragen können ob ich schon mal einen unfall mit einem auto von einer anderen person hatte? oder wie sollen sie es rausfinden? die werden doch nicht bei jeder versicherung anfragen oder!?!


    Freundliche grüsse Sayen

    MEIN EX:
    231er Titangrau - 4. Juni 2004 bis 21. März 2008
    Navi • Bel. Schaltknauf • LAA Poliert • rote Bremszangen • RX-8 Bremsleuchte • Heck "clean" • Türgriffe u. Aschenbecher Piano schwarz • Eyelids
    weisse Standlichter & Innenbeleuchtung • Getönte Heckscheiben • Mazdaspeed Innenspiegel • Klappschlüssel • AxialFlow ShortShifter • Haubendämpfer • BömsFireFOX Auspuffanlage • Mazdaspeed Bodykit • Barracuda Superfast Hyperblack 8.5+9.5*19" auf 235/35+275/30 Yokohama AVS Sport

  • Sayen


    Ah, jetzt verstehe ich: der Schaden wurde durch die Versicherung Deines Vaters geregelt.
    Dann ist das so: Du wirst so eingestuft, als wie wenn du den Schadenfreiheitsrabatt erreichen hättest können. D.h. die neue Versicherung wird evtl. eine Bestätigung von Deinem Vater verlangen, worin die jahrelange Fahrpraxis auf den Fahrzeug Deines Vaters nachgewiesen wird. Das ist von der Versicherungsgesellschaft abhängig. Genaueres solltest Du bei der neuen Versicherungsgesellschaft erfahren.


    Beispiel:
    Du bist 25 und besitzt den Führerschein seit 18 und fährst seit dem auf der Versicherung Deines Vaters. Das macht dann 7 Jahre (= SF-Klasse 7). Sollte jedoch in der zwischenzeit ein Unfall aufgetreten sein, z.B mit 20. Dann ist der anrechnungsfähige Zeitraum 5 Jahre (= SF-Klasse 5).


    Gruß Rotaminator


    PS: zum Nachfragen von Vers.-Gesellschaften untereinander - die tun das und das sogar rege (weil sie dann länger Zeit höhere Prämien kassieren können); eine Zentralstelle gibt es nicht, nur den Zentralruf aber das ist wieder was ganz anderes.

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  • Wenn ich das richtig interpretiert habe , dann war das der Zweitwagen Deines Vaters .
    Falls also Dein Vater den Unfallwagen versichert hat auf seinen Namen , dann hat Dein Vater die Versicherung in Anspruch genommen und wird hoch gestuft.


    Wenn das so ist , dann wärst Du unfallfrei und brauchst keinen Unfall
    bei der neuen Versicherung anzugeben.

  • OK
    Vielen Dank für eure hilfe.
    Jetzt brauche ich mich nur noch auf eins zu freuen:


    :D RX-8 :D


    Leider geht das noch ziemlich lange bis es kommt ;(

    MEIN EX:
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