Hallo!
In meinem Typenschein taucht das Wort "Tempomat" auf, und zwar unter "50 Bemerkungen (Angaben über wahlweise Ausstattungen)":
fw. Seiten-Airbag
ww. Klimaanlage
ww. Tempomat
ww. Nebelscheinwerfer
ww. 225/45/R18-91W
...
Nach meiner Rechtsauffassung brauche ich den Tempomat nicht eintragen. Seht ihr das auch so?