Meine Erfahrung beim Eintragen der 25-er Spurverbreiterungen:
Ich drücke diesem GTÜ-Mensch das TÜV-gutachten in die Hand mit der Bitte um Eintragung meiner Spurverbreiterung und das Einzige was er stammelt: " aber die Felgen, die Felgen, die sind ja gar nich original." Dabei habe ich den REX im original Zustand vorgefahren.
Trotz meiner umfangreichen Erläuterungen, daß ich das Fahrzeug so, original vom Mazdahändler entgegen genommen habe, wollte er mir nicht glauben, daß ich original Felgen drauf habe.
Er hat erst mal den Wagen aufgebockt und nach einer RegistrierNr. gesucht ( Keine gefunden )
Seine Aussage: Ich muß beweisen, daß dies original Mazda RX-8 Felgen sind. Zusätzlich hat er noch zu wenig Informationen aus seinem Computer erhalten. ( Meines Erachtens sein Problem!)
Irgendwann konnte ich es mir dann nicht mehr verkneifen zu sagen, wenn er keine Ahnung von seinem Geschäft hat müßte ich wohl einen kompetenteren TÜV-prüfer aufsuchen.
Zusätzlich, in seinem Irrglauben kreiste er auf dem TÜV-gutachten die 30 ein und kreuzte alle Auflagen an. Ich mußte Ihm erneut klar machen, daß ich nur 25-er Verbreiterungen habe, d.h. kein Kotflügelbördeln und kein Innenkotflügel ausschneiden.
Zum guten Schluß gab er mir die Eintragungspapiere wortlos-- und ich---weg!
WIESO NICHT GLEICH SO !!!!
NISMO