Nee, also wenn ich nun die Kiste dadurch verheitze ist das eher das Problem von Mazda, weil ich den Wagen so seiner Bestimmung zugeführt habe, wie ich ihn gekauft habe. Und wenn die Kühler nicht halten und in folge dessen die Maschine verglüht ist das für mich ein klarer Garantiefall. Ein Kühler kann so nicht als "Verschleißteil" angesehen werden das in den Garantieleistungen ausgeschlossen wird.
Ausserdem hat sich bei meinem Händler schon ein MMD Techniker angekündigt, der sich die Sache ansehen will.
THUNEON