Beiträge von Rucon

    Hallo Freestyle,


    willkommen im Forum. Das mit den Versicherungen wurde hier, soweit ich mich erinnere, schon mal besprochen, benutze mal die Suchfunktion.


    Bei der Vielzahl der Optionen der Versicherungen ist eigendlich kein direkter Vergelich mehr möglich. Ich zahle 241 € für ein Quartal für den 231´er.


    Hier ein Link, wo Du kostenlos mit Deinen Daten einen Vergleich berechnen lassen kannst :


    http://www.netbankversicherung.de/


    Ansonsten bei Deiner bisherigen Versicherung nachfragen und ein Angbot für beide Wagen einholen.


    Gruß an die Wankelmutigen

    @Mazda.Fan


    genau deswegen die Überlegungen. Auch bei den Spoiler, wie bei den anderen Zubehör gilt wohl, besser mal abwarten was da noch in den Handel kommt. Heckspoiler ist im Zubehörkatalog auch nicht vorhanden. Und die Optik muß auch stimmen. Was ich bisher gesehen habe ist mir zu prollig.


    Gruß an die Wankelmutigen

    Formula


    würde ich auch so machen. Und ein geringer Streitwert hat ja auch den Vorteil geringer Gebühren. Halte uns mal auf den Laufenden, wie es weiter geht.


    @LHJS


    wenns so wäre, würde ich auch mal ganz persönlich einige Steuerregelungen mit dem Gesetzgeber für mich vereinbaren ;), da hat wohl der Herr bei Mazda einiges durcheinander bekommen


    Gruß an die Wankelmutigen

    sieht fast aus wie die BMW Kofferraum-Hutzen. Bin aber auch am überlegen, ob mehr Anpressdruck hinten bei meinen vielen AB-Km ( wir können hier noch frei Vmax fahren Wittstock-Rostock :D ) nicht sinnvoll wäre


    Gruß an die Wankelmutigen

    Habe mal beim Herrn Bernd Lange ( EU Parlament ) eine Anfrage zu den Bescheiden getätigt, hier die fast zeitgleiche Antwort :


    Sehr geehrter Herr Voss,


    herzlichen Dank für Ihre Anfrage - ich will Ihnen folgendes darauf
    antworten:


    Die angesprochenen Steuerbefreiung gelten immer dann, wenn ein Neuwagen
    vorzeitig, d.h. vor der gesetzlichen Pflichteinführung, die Abgasgrenzwerte
    der EURO 4 einhält. Diese Regelungen gelten für alle Fahrzeuge mit
    Verbrennungsmotoren, unabhängig davon, ob es sich um Hubkolben- oder
    Kreiskolbenmotoren handelt.


    Diese Grenzwerte sind in den verschiedenen Fahrzeugklassen unterschiedlich.
    Für die Einteilung in diese Klassen ist (neben der Anzahl der Sitze) einzig
    und allein das Höchstgewicht entscheidend. Da Ihr Wagen nach Aussage vieler
    Finanzämter (nach den Zitaten in dem von Ihnen angegebenen Link)bis zum
    31.12.2005 steuerbefreit ist, gilt für seine Klasse die EURO 4 ab 1.1.2006.
    Damit gehört Ihr Wagen offensichtlich in die Klasse Leichte Nutzfahrzeuge,
    Gruppe II oder III.


    Die Frage, ob die Steuerbefreiung wirksam ist oder nicht, ist also nicht von
    der Art des Verbrennungsmotors abhängig. Allerdings sind - wenn dann die
    Steuerbefreiung nicht mehr gilt - die Berechnungsgrundlagen für die Steuer
    unterschiedlich: bei Hubkolbenmotoren ist es grundsätzlich der Hubraum, bei
    Kreiskolbenmotoren das Gesamtgewicht.


    Sollten Sie also vor dem 31.12.2005 einen Steuerbescheid erhalten, nach dem
    Sie Steuern zahlen müßten, ist ein Widerspruch dringend geboten.


    Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Auskünften erst einmal weitergeholfen
    habe,
    und verbleibe mit freundlichen Grüßen


    i.A. Petra Herrmann
    Wissenschaftliche Mitarbeiterin


    Bernd Lange
    Mitglied des Europäischen Parlaments
    Europabüro Hannover
    Odeonstr. 15/16
    30159 Hannover
    T: +49/511/1674-210
    F: +49/511/1674-262


    Homepage: http://www.bernd-lange.de


    Soweit die Auslegung der Richtlinie durch die EU. Ob dies auch die Richter in D so sehen ?


    Gruß von einem, der die Befreiung hat, an die noch darum Kämpfenden

    Die Steuerbefreiung für schadstoffarme Fahrzeuge in Deutschland ist die Anpassung an die entsprechenden EU Richtlinie. Soweit im Gesetzestext in Deutschland Auslegungsprobleme ( für die freundlichen Beamten ) bestehen, ist m.E. die Begründung und das Ziel dieser EU-Richtlinie heranzuziehen. Es soll nach dieser Richtlinie ein Anreiz geschaffen werden, Fahrzeuge mit entsprechend niedrigen Emmisionen zu produzieren und zu kaufen.


    Dieser eigendliche Zweck geht durch die ablehnende Auslegung der Finanzverwaltungen verloren. Wie schon Formula oben schreibt, findet man mit wenig Mühe wohl zu allen Auslegungsfragen immer Pro und Kontrakommentare. Zur Begründung des Ablehungsbescheides wird der Beamte nur die ihm nützlichen verwenden.


    Ich wünschen euch das wohl notwendige Durchhaltevermögen.


    Gruß

    Da war doch mal was in der Presse zu den eingefrorenen VW Polo Motoren. So weit ich mich erinnere, war beim Kurzstreckenbetrieb auch Kondensat im Ölkreislauf und durch die niedrigen Motortemperaturen nicht mehr verdunstet. Beim ersten neuen Anlassen kam es zum Motorschaden.
    Muß also was dran sein an der Kondensatbildung. Kann m.E. aber auch am falschen Öl liegen.( habe so Einiges erlebt in den Werkstätten )


    @Rotaminator


    Kann Dir da nur zustimmen, eigendlich sollten unsere Autos problemlos laufen. Die Werkstätten haben bei den Wagen noch wenig / keine Erfahrung. Aber wir wollten ja auch die Ersten sein, die einen RX-8 fahren. Und gegen die Kinderkrankheiten wird Mazda wohl rechtzeitig ein Mittel finden.


    Gruß

    Ein Holpern an der Hinterachse habe ich beim meinen Wagen bisher nicht festgestellt, denke auch, es sind die Reifen. Probiert es doch mal mit einen anderen Reifendruck aus. Probleme mit der Kupplung/Getriebe gibt es bisher auch nicht. Hört sich nach den Beschreibungen so an, als ob die Kupplung nicht richtig trennt ?


    Gruß