Grundsätzlich gehört jede Rad / Reifenkombination oder auch nur das Verwenden anderer
Dimensionen, als im Typenschein (!) (also nicht Zulassungsschein) stehen, überprüft und
eingetragen.
Es gelten zu nächst die Gutachten was der Felgen Hersteller bei der Felge mitliefert! (Umbauarbeiten usw.)
Je nach Landesregierung gelten aber ABEs und TÜV Gutachten nicht immer!
Meistens ist individuell die Änderung mittels Sachverständigen oder TÜV, der die gleiche
Aufgabe hat, zu überprüfen und dann der Landesregierung vorzulegen, die wiederum auch
prüft und dann in den Typenschein einträgt.
Wenn Du eine Kombination verwendest, die der originalen sehr ähnlich ist, wirds kaum Probleme
geben (z.b 19Zoll mit ET35, ET40) . Dies gilt auch, wenn Du zB im Sommer grosse Felgen / Reifen verwendest, die eingetragen
hast und im Winter aber mit kleineren fährst. (Die haben dann sowieso durch Umbauarbeiten
an der Karosserie platz)
Wenn bereits ein Fahrzeughalter eine bestimmte Rad / Reifenkombi eingetragen hat, ist diese
in einem zentralen Register vermerkt und kann "benutzt" werden. Allerdings dann auch wieder
nur unter Vorweis der eventuell notwendig durchgeführten Änderungsarbeiten an den Radhäusern.
Zum Vorweis ist eine Kopie der Eintragung in den Typenschein mitzuführen.
Eine Eintragung in den Zulassungsschein ist erst seit neuerem (ca. 6 Jahren) möglich
und auch nicht verpflichtend.
ET = Einpresstiefe der Felger (von Felgen-Mitte zum Flansch wo die Felge beim Auto anliegt!
Wenig ET = Felge weiter drinnen
Viel ET = Felge weiter draußen