Beiträge von marcellus

    Habe auch noch was für den Kaffee während deiner Mühen dazugelegt. Wenn du nicht zuviel davon in Kaffee anlegst,bleibt bestimmt was fürs nächste Update übrig.
    Danke Nuno für deine Mühen! :hs:

    Nicht Muhlholland dafür aber mit Bikes!

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    Reaper87
    Dann wirste vielleicht nen Unterschied sehen/merken.


    Habe leider schon zu viel negatives, auch von Markenreifen erfahren müssen, so dass ich mit meiner Wahl jetzt äußersts
    zufrieden bin.
    PS: bin Kurvenräuber extrem, daher bisher gute Test- und Vergleichsmöglichkeiten


    Klar bei "normaler" Fahrweise ist wohl kein großer Unterschied merkbar.
    (Obwohl ich bei meinem alten Corolla schon auf nasser Bahn extreme Unterschiede zwischen Barum Bravuris und Bridgestone Re50A
    bemerken konnte)
    Die Gefahrensituation wo die letzten 1-5m entscheiden wünsche ich niemanden.
    Dort erfährt man wohl auch die extremen Unterschiede zw. billig unt TEUER.



    Ende des POST

    Hier mal ein Text von Autobild:


    AUTO BILD wollte es wissen: Wie gut sind Reifen
    vom Discounter? Ergebnis: katastrophal! Dieser Test sollte selbst
    Geizhälse überzeugen.









    Von Henning Klipp Wir
    sparen auf Teufel komm raus. Was bei Hi-Fi-Anlagen noch durchaus Sinn
    macht, kann bei Reifen lebensgefährlich sein. Denn hier geht es nicht um
    guten Sound, sondern um unsere Gesundheit, um Sicherheit, ja um Leben.
    Und es zeigt sich ganz deutlich: Geiz ist beim Reifenkauf überhaupt
    nicht geil. Doch der Reihe nach: Fünf billige Winterreifen aus dem
    Discountregal und dem Internet (40 bis 60 Euro pro Stück) mussten sich
    einem Premium-Produkt von Conti (85 Euro) stellen. Den Schwerpunkt bei
    unseren Tests legten wir dabei auf das Bremsverhalten besonders auf
    nasser Fahrbahn. Eben den Straßenzustand, der im Winter bei uns am
    häufigsten vorkommt. Schon die Namen der Testkandidaten sind so
    abenteuerlich wie ihre Qualität. Sie heißen Maxxis, Nankang, Nexen,
    Tigar und Trayal. Sie kommen aus Taiwan, Serbien-Montenegro oder sonstwo
    her. Muss man sich auch gar nicht merken, denn unsere Test-Bremsungen
    aus 100 km/h lassen nur ein Urteil zu: Finger weg!
    Da hilft nur noch beten







    Wie gut sind Reifen vom Discounter? Ergebnis: katastrophal. Vor allem bei der Vollbremsung auf nasser Straße ...


    Die Billigheimer zeigen durch die Bank erschreckende Schwächen. Sind die
    Bremswege auf trockenem Untergrund bei Maxxis und Nexen noch durchaus
    akzeptabel, sind sie bei den anderen schon mehr als kritisch. So kommt
    zum Beispiel der Nankang erst eine gute Wagenlänge hinter dem Conti zum
    Stehen. Macht exakt einen Unterschied von 5,30 Metern. Hört sich
    vielleicht nicht sonderlich dramatisch an, dazwischen kann aber ein
    Menschenleben liegen. Zum Total-Versager wird das schwarze Schaf aus
    Taiwan schließlich bei Nässe. 17,8 Meter trennen ihn nun beim Bremsen
    vom Conti. Noch mal: 17,8 Meter! Oder anders ausgedrückt: Wenn der Conti
    bereits steht
    , rauscht der Nankang noch mit Tempo 50 in das Hindernis.
    Sollte es sich dabei um einen soliden Baum handeln, hilft kein Airbag
    mehr, nur noch beten. Bei Nexen (37 km/h), Tigar, Trayal (34 km/h) und
    Maxxis (32 km/h) sieht es nicht viel besser aus. So kann unsere
    Empfehlung am Ende nur lauten: Lieber noch ein wenig sparen, als diese
    Billiggummis zu kaufen. Es lohnt sich.


    Den
    kompletten Vergleichstest mit allen Daten und Testergebnissen erhalten
    Sie in unserem Heftarchiv. Einfach hier klicken, und Sie gelangen direkt
    in den Download-Bereich.

    Nur das die HU mit Surround nichts anfangen kann!
    Unsere Bose mischt aus dem Stereo Signal in einem best. Frequenzbereich was für den Center, mehr nicht.
    Alles andere ist reiner STEREO Klang.


    Für mehr musst du schon entsprechendes Radio mit Surroundsound bzw. zusätzlich Verstärker montieren.

    Die Navikosole ist wohl fest eingeklebt.


    U Sie zu entfernen musst du erst das Radio rausziehen, dann die Lüftungsschlitze und zu Letzt kannst du nach dem entfernen zweier Schrauben
    die ganze Konsole entfernen.
    Wie du das Radio rausbekommst steht hier . dann siehst du schon zwei Schrauben unter den Lüftungsschlitzen.
    Lüftungseinheitherausziehen und zuletzt wie schon gesagt, die zwei Schrauben für die Konsole entfernen.
    Abschließend die gesamte obere Abdeckung nach oben hochziehen.

    und hier auch einmal ein kurzer Abriss von anderen EURO Ländern, obwohl ich an der Aussage zu Frankreich, das POI erlaubt sind, ein wenig an der Aktualität zweifle:


    Benutzen Sie ein Radarwarngerät im Ausland?




    Bei Fahrten mit dem Kfz in andere Länder sollten Sie beachten, dass hier unterschiedliche Regelungen für die Benutzung von Radarwarngeräten gelten. Einzelheiten für die einzelnen europäischen Länder sind hier aufgeführt:

    • Albanien
      Kein Mitführ- und Benutzungsverbot.
    • Belgien
      Die Benutzung ist verboten. Es drohen Geldstrafen oder eine Haftstrafe von 15 Tagen bis drei Monaten. Im Wiederholungsfalle verdoppelt sich die Strafe. Das Gerät wird eingezogen und vernichtet. Navigationssysteme mit POI-Funktion sind erlaubt.
    • Bulgarien
      Es besteht kein generelles Mitführ- und Benutzungsverbot. Geräte mit Störfunktion sind illegal.
    • Dänemark
      Die Benutzung ist verboten. Es drohen hohe Geldstrafen.
    • Finnland
      Die Benutzung und das Mitführen in Kfz ist verboten. Es drohen hohe Geldstrafen.
    • Frankreich
      Die Benutzung ist verboten. Es drohen Geldstrafen. Das Gerät wird eingezogen. Bei festinstallierten Geräten kann das Kfz beschlagnahmt werden. Navigationssysteme mit POI-Funktion sind erlaubt.
    • Lettland
      Die Benutzung ist verboten. Es drohen Geldstrafen.
    • Litauen
      Die Benutzung ist verboten. Es droht eine Geldbuße. Das Gerät wird eingezogen.
    • Luxemburg
      Die Benutzung ist verboten. Es drohen eine Geldbuße oder eine Haftstrafe von drei Tagen bis acht Jahren. Das Gerät wird eingezogen. Navigationssysteme mit POI-Funktion sind erlaubt.
    • Niederlande
      Die Benutzung ist verboten. Es droht eine Geldbuße von 250 Euro. Das Gerät wird eingezogen.
    • Norwegen
      Die Benutzung ist verboten. Es droht eine Strafe bis 10.000 Kronen (ca. 1.270 Euro) und die Beschlagnahme des Geräts.
    • Österreich
      Die Benutzung ist verboten. Es drohen Geldstrafen. Das Gerät wird eingezogen.
    • Polen
      Das Benutzen und Mitführen eines einsatzbereiten Gerätes ist verboten. Es drohen Geldstrafen.
      Ein erkennbar nicht einsatzbereites Gerät (z.B. verpacktes Gerät) darf mitgeführt werden.
    • Rumänien
      Kein Mitführ- und Benutzungsverbot. Eine Regelung wird jedoch erwogen. Geräte mit Störfunktion sind illegal.
    • Schweden
      Der Besitz und die Benutzung sind verboten. Es drohen Geldstrafen ab 2.000 Kronen (ca. 208 Euro) oder eine Haftstrafe von bis zu sechs Monaten. Das Gerät wird eingezogen.
    • Schweiz
      Die Benutzung bzw. das Mitführen sind verboten. Es drohen hohe Geldstrafen oder eine Haftstrafe. Das Gerät wird eingezogen und vernichtet. Umfasst sind auch GPS-Navigationsgeräte, die im Rahmen ihrer Zusatzfunktionen vor Geschwindigkeitskontrollen warnen können.
    • Serbien
      Das Mitführen und die Benutzung sind verboten. Es droht ine Geldstrafe zwischen 64 Euro und 214 Euro. Ist das Gerät in Betrieb, drohen Geldstrafen zwischen 160 Euro und 321 Euro oder eine Haftstrafe bis zu 30 Tagen.
    • Slowakei
      Die Benutzung ist verboten. Es droht eine Geldbuße.
    • Slowenien
      Die Benutzung ist verboten. Es droht eine Geldstrafe von 400 €.
    • Spanien
      Die Benutzung ist verboten. Es droht eine Geldbuße. Navigationssysteme mit POI-Funktion sind erlaubt.
    • Tschechien
      Es besteht ein Mitführ- und Benutzungsverbot. Es drohen Geldstrafen bis zu 200.000 Kronen (ca. 7.800 Euro).
    • Türkei
      Der Besitz und die Benutzung sind verboten. Es drohen Geldstrafen.
    • Ungarn
      Der Besitz und die Benutzung sind verboten. Es drohen Geldstrafen Das Gerät wird eingezogen.

    Habe mal beim ADAC ein wenig gesucht:


    Wie hier richtig geschrieben wird, werben die Navi-Hersteller mit der rechtlichen Grauzone, dass ihre
    Warnung vor Gefahrenstellen legal ist. Fakt ist, dass es in Deutschland wohl noch keinen Präzidenzfall gibt.





    Navigationsgeräte mit Radarwarnfunktion sind illegal




    Der Gesetzgeber untersagt es dem Fahrzeugführer, solche technischen Geräte zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, die dafür bestimmt sind, Verkehrsüberwachungs- maßnahmen anzuzeigen oder zu stören.
    Ungeachtet dieser Rechtslage werden immer mehr Navigationssysteme im Handel angeboten, die mit einem POI (Point Of Interest)-Warner als „Ankündigungsfunktion" ausgestattet sind. Mit dieser Software wird zusätzlich zur Streckenführung auf vorher definierte Standorte hingewiesen; das können beispielsweise Tankstellen, vor allem aber stationäre Messstellen sein, die dann als „Gefahrenstelle" im Display angezeigt werden. Entgegen anders lautender Stellungnahmen der Verkäufer fallen auch Navigationssysteme mit dieser Zusatzfunktion eindeutig unter das Verbot von § 23 Abs.1b StVO.
    Um folgende rechtliche Probleme zu vermeiden, sollte die POI-Funktion des Navigationsgerätes deaktiviert und während der Fahrt nicht zuschaltbar sein.



    • Bußgeldrechtliche Konsequenzen

      Ein Verstoß gegen § 23 Abs.1b StVO stellt für den Fahrzeugführer eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs.1 Nr.22 StVO dar. Bei Fahrlässigkeit gilt der Bußgeldregelsatz in Höhe von 75 €. Liegt Vorsatz vor, kann die zuständige Behörde die Höhe des Bußgeldes nach pflichtgemäßem Ermessen festlegen.
      Von fahrlässigem Handeln wird grundsätzlich dann ausgegangen, wenn es sich um ein betriebsbereit mitgeführtes Gerät handelt, welches fest im Fahrzeug eingebaut ist und der Fahrer mit dem Fahrzeughalter nicht identisch ist. In diesem Fall kann dem Fahrer schwerlich ein willentliches Handeln hinsichtlich des Navigationsgerätes mit Ankündigungsfunktion nachgewiesen werden.
      Demgegenüber wird von einem vorsätzlichen Handeln auszugehen sein, wenn Halter und Fahrer identisch sind, da dann davon auszugehen ist, dass dieser das verbotene Gerät bewusst mitführt.
      Unabhängig davon, ob vorsätzliches oder fahrlässiges Handeln vorliegt, wird die Ordnungswidrigkeit im Verkehrszentralregister eingetragen und mit 4 Punkten bewertet.



    • Polizeirechtliche Konsequenzen
      Stellt die Polizei betriebsbereite Radarwarngeräte in Kraftfahrzeugen fest, so werden diese Geräte sichergestellt und vernichtet. Ob dies auch für Navigationssysteme mit Ankündigungsfunktion gilt, wurde bislang von der Rechtsprechung noch nicht entschieden. Navigationssysteme erfüllen vorrangig erlaubte Funktionen; deshalb bestehen Zweifel, ob ihre Sicherstellung und Vernichtung verhältnismäßig und damit rechtmäßig wäre. Da die Weiterverwendung der Geräte mit aktiver Warnfunktion aber einen Bußgeldtatbestand erfüllt, müssen zumindest solche Maßnahmen ergriffen werden, um eine weitere Nutzung der verbotenen Ankündigungsfunktion des Navigationssystems wirksam auszuschließen.
    • Zivilrechtliche Konsequenzen

      Kaufverträge über Radarwarngeräte sind nach Rechtsprechung des BGH gemäß § 138 BGB nichtig. Da beide Vertragsparteien sittenwidrig handeln, sind auch Gewährleistungs- und Herausgabeansprüche ausgeschlossen.
      Diese Rechtsprechung kann auch auf Kaufverträge über Navigationssysteme mit Ankündigungsfunktion übertragen werden.
      Zwar wäre das Rechtsgeschäft hier grundsätzlich nur „teilnichtig", da die Parteien den Kaufvertrag über das Navigationsgerät wohl auch ohne die Ankündigungsfunktion geschlossen hätten. Da es sich aber um ein einheitliches technisches Gerät handelt, fehlt es an der Teilbarkeit des Rechtsgeschäftes und dieses ist somit insgesamt nichtig.
      Nach Auffassung des LG Berlin kann die Werbung für die Warnungsfunktion in Navigationsgeräten und der Verkauf solcher Geräte wegen Verstoß gegen § 1 UWG abgemahnt und untersagt werden.



    • Exkurs: Erlaubte Warnungen im Radio vor Messstellen
      Vom Verbot des § 23 Abs.1b StVO sind alle technischen Geräte erfasst, die ortsbezogen und ohne weiteres Zutun konkretisiert vor Messstellen warnen. Radiomeldungen zu Tempokontrollen fallen nicht unter dieses Verbot, da sie unabhängig vom aktuellen Standort des Empfängers, also gerade nicht ortsbezogen abgegeben werden.
      Auf Grund von Absprachen der Länderinnenminister mit den Radiosendern werden Messstellen oft nicht genau lokalisiert, sondern nur die überwachte Strasse mit Fahrtrichtung durchgesagt. Auch wird meist der Messwagen nicht im Detail beschrieben, da anderenfalls die Suche nach dem beschriebenen Fahrzeug zusätzlich ablenken könnte. Solche allgemein gehaltenen Warnungen vor Messstellen sollen deutlich machen, dass stets und an unterschiedlichsten Stellen gemessen wird, und den Fahrzeugführer zur Einhaltung der Verkehrsvorschriften anhalten.

    Für alle die es noch nicht wissen sollten:


    Gesetzesänderungen in Frankreich (nocheinmal)
    Ab dem 4. Januar 2012 ist es in Frankreich aufgrund eines neuen Gesetzes nicht mehr erlaubt, während der Fahrt vor den Standorten von Radarkameras gewarnt zu werden.


    Schweiz
    In der Schweiz ist die Verwendung des eines Radarkamera-Dienstes nicht erlaubt.


    Andere Länder
    Die britische Regierung erlaubt die Verwendung des eines Radarkamera-Dienstes, um Geschwindigkeitsübertretungen auf den Straßen und somit unsicherem Fahrverhalten vorzubeugen. In Deutschland ist die Verwendung von Hardware für Radarwarnungen, z. B. von "Stinger"-Systemen, gemäß §23 Abs. 1b StVO 75 nicht erlaubt. Dies gilt zwar nicht für Software für Radarkameras, bisher existieren dahingehend jedoch noch keine Präzedenzfälle.


    Die Regierung von Großbritannien sagt außerdem Folgendes über Radarkameras in Navigationssystemen:
    "Die Regierung untersagt keine Geräte, die Fahrer auf Basis von Global Positioning System-Technologie (GPS) vor veröffentlichten Radarkamerastandorten oder Geschwindigkeitsbegrenzungen warnen, da diese Geräte im Sinne der Regierungspolitik sind, Kamerastandorte für Fahrer möglichst sichtbar und offenkundig zu halten und so überhöhte und unangemessene Geschwindigkeiten auf den Straßen zu vermeiden."


    to be continued