Änderungen an der Lichttechnik (Scheinwerfer, Blinker, Rückleuchten) egal ob Rückstrahler vorhanden oder nicht, ist nicht zulässig. Das tönen muss im nachhinein noch Abgenommen werden und ein Lichttechnisches Gutachten erstellt werden.
Alles nicht das geld wert. Ich wollte meien Rückleuchten auch tönen lassen bei dem Anbieter. Aber es gibt nur Probleme!
Mein Vectra hatte zum Glück die originalen schwarzen von irmscher, daher sogar mit ABE