Werde meinem RX8 sidepipes verpassen 2 Kakimoto Racing

  • jez lese ich schon wieder von diesem unfug... kommst du aus süddeutschland?


    hier ein paar Forenzitate, so wie ich das damals gegoogelt hatte:


    "Bei erheblichen Mängeln kann die Polizei ein Fahrzeug zur Beweissicherung sehr wohl sicherstellen. Rechtsgrundlage ist § 94 StPO in Verbindung mit § 46 Abs. 1 OWiG. Natürlich verbietet sich bei geringfügigen Mängeln, die auch der Beamte selber feststellen kann, nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit das berühmte "Schießen mit Kanonen auf Spatzen". Ein begründeter Verdacht, dass grobe Mängel vorliegen, reicht jedoch bereits aus.


    Die Polizei kann überdies nach dem Polizeirecht auch aus Gründen der Verkehrssicherheit die Weiterfahrt unterbinden und falls notwendig dazu das Fahrzeug sicherstellen. "


    http://www.verkehrsportal.de/b…772&view=findpost&p=21714



    es gibt allerdings auch berichte von menschen die gegen so etwas vorgegangen sind und auch vor gericht gewonnen haben :)