Reifenfreigabe 235/40-18

  • b) müssen für andere Felgen ihr Glück beim Prüfer versuchen (entweder über die ABE, die lantisdoc sucht oder ein Vergleichsgutachten wie Miro vorschlug. Wobei letzteres irgendwie bei einigen Leuten immmer erstaunlich leicht geht und andere erleiden mit dem Versuch bei einigen Prüfern "Schiffbruch".)

    Ich denke man muss erstmal einen Prüfer haben, der solchen Abweichungen von der Norm grundsätzlich offen gegenüber steht und dann ist es auch Kommunikation. Wenn man mit der Rad/Reifen Kombinationn da auftaucht, nach dem Motto "trag mal schnell ein", wird sich der ein oder andere Überrumpelt fühlen. Ich hab dem Prüfer damals alle nötigen Unterlagen via Email geschickt und höflich um seine Meinung gebeeten ob die Bereifung auf der Felge (ware nicht die OEM) aus seiner Sicht in Ordnung ist. Ich hatte für das Vergleichsgutachten eine Felge identischer Dimensionen (Durchmesser, Breite, ET) rausgesucht für welche die entsprechende Bereifung in der ABE zugelassen war. Ich denke so hat ein Prüfer Zeit sich das in Ruhe anzusehen und sich eine Meinung zu bilden ohne sich unter Druck gesetzt zu fühlen schnell eine Entscheidung treffen zu müssen. Faktisch ist 235/40R18 unproblematisch und legal, aber das muss nun mal in Deutschland für jeden EInzelfall von einem Prüfingenieur bestätigt werden weil es nicht im COC steht. Das mit der ABE vom Contest geht natürlich auch, aber waren das die normalen Felgen oder irgendeine Sonderedition, dann ist die Option schon wieder vom Tisch.

  • der Contest wurde ja mit der Reifengöße ja ausgeliefert und ich denke das im Ersten Fahrzeug Brief die Größe Eingetragen war

    nur wenn

    aber ich hab bei der Anmeldung die ABEs hinterlegt und die Reifengrößen wurden beim neuen Fahrzeugschein nicht einmal mehr eingetragen deswegen

    dann kann es bei einer kontrolle problematisch werden, ob dann die ABE Reicht (man muss sie ja auch dabei haben) mag ich heute bezweifeln.

    RX-8 2004, 101210 km, Revolution 231PS, 1.Hd., Tornadorot

  • der Contest wurde ja mit der Reifengöße ja ausgeliefert und ich denke das im Ersten Fahrzeug Brief die Größe Eingetragen war

    Warum sollte sie? Wenn der Contest mit ABE kam, stand die Größe *nicht* in de Papieren. Hab ich doch oben ausführlich erklärt, machte Mazda öfter so.


    Zitat

    nur wenn dann kann es bei einer kontrolle problematisch werden, ob dann die ABE Reicht (man muss sie ja auch dabei haben) mag ich heute bezweifeln.

    Solange das Fahrwerk Serie ist, ist daran genau gar nichts problematisch. ABE mitführen und gut.


    Das Bild zeigt schön, dass es sich um eine andere Felge handelt. Super, dass du das hast. :-)

    Wie Miro korrekt andeutete, gilt die ABE dann nur für diesen Felgentyp und nicht für die Felgen, die die meisten RX-8 serienmäßig hatten. (kann natürlich trotzdem eine nützliche Referenz sein bei gleichen Dimensionen)

  • Steht dann aber vermutlich auch so im Schein drin, oder? Beim Nicht-Contest steht nur der 225/45 drin...

    225/45... steht im Schein Teil1 drin, 235´er auf der Felge, die das Prospekt von Bernd zeigt, waren montiert.

    Hat noch kein TÜV moniert.

  • mein tüvler hat bei 235/40 r18 rumgemosert dass der Abrollumfang gegenüber 225 / 45 r18 eine gewissen toleranzwert unterschreitet und war nur mit 245 / 40 r18 einverstanden ... Da gibts aber auch viel mehr reifen für günstigere Preise als 225/45

  • Der Tüv wird da unter Umständen wenig sagen, denke eher an Polizeikontrollen ABE musst du halt immer dabei haben denke da steht auch der Felgentyp dabei.

    RX-8 2004, 101210 km, Revolution 231PS, 1.Hd., Tornadorot

  • 225/45... steht im Schein Teil1 drin, 235 er auf der Felge, die das Prospekt von Bernd zeigt waren montiert.

    Hat noch kein TÜV moniert.

    Eigentlich ist es doch geklärt jetzt, oder?

    Mit ABE vom Contest und den Contest Felgen über jeden Zweifel erhaben legal, zumindest wenn das Fahrwerk dem Serien-Contest entspricht . Das würde heißen X-Sportfahrwerk, also die kleinen Scheiben an der VA. Gibt's es sehr selten... (Wobei man da Mal lesen musste was in der ABE steht, vielleicht umfasst die auch das SX-Fahrwerk).


    mein tüvler hat bei 235/40 r18 rumgemosert dass der Abrollumfang gegenüber 225 / 45 r18 eine gewissen toleranzwert unterschreitet und war nur mit 245 / 40 r18 einverstanden ... Da gibts aber auch viel mehr reifen für günstigere Preise als 225/45

    Dann hat er nicht richtig gerechnet, 235/40 ist innerhalb der erlaubten Toleranz, 245/40 ist aber näher dran an den originalen 225/45 beim Abrollumfang. Erlaubten Abweichung ist soweit ich weiß -2,5%/+1,5%, bei 235/40 sind es -2,2%. 245/40 sind -1%.

    Beides ist also legal wenn man es eintragen lässt, oder eine Felge hat die es mit ABE erlaubt.


    Zusammengefasst, wer die Reifen auf den OEM Felgen fahren will wird sie eintragen lassen müssen um legal zu sein, das ist legal möglich wenn man an einen TÜVer gerät der sich nicht quer stellt.

  • Warum sollte sie? Wenn der Contest mit ABE kam, stand die Größe *nicht* in de Papieren. Hab ich doch oben ausführlich erklärt, machte Mazda öfter so.

    Schon klar, ich würde sie Eintragen lassen habe auch schon oft mitbekommen das die ABE auf einmal Verschwunden war, von irgendeinem Vorbesitzer nicht mitgegeben etc.

    RX-8 2004, 101210 km, Revolution 231PS, 1.Hd., Tornadorot

  • Muß wohl dieses Papier für die Contest Felge sein.

    192er Contest, Bj. 06, Tornadorot, 168000km mit 1. Motor... 40000km mit WaMoGu Rebuild... :thumbsup:
    Daily: Toyota Aygo 68PS... -das Lastpferd :xD:

  • Das ist auf jeden Fall mal ein gutes Referenzgutachten, die Daten entsprechen ja zu 100% den OEM Felgen und das Gutachten gilt für alle RX unabhängig ob X oder SX Fahrwerk. Interessant allerdings das es keine ABE ist, sondern ein Teilegutachten, eigentlich müsste man die Felgen dann ja auch damit eintragen lassen...

  • Teilegutachten sind bei einer Kontrolle bedeutungslos deswegen bist du erst safe wenn der Kram vom Tüfler abgenommen wurde

    und dann im Fahrzeugschein eingetragen ist.

    2003er Revolution 192PS Titangrau-metallic. GFK Spoilerstosstange "extreme"von ATH, eloxierte Grilleinsätze in schwarz.
    Linsen-Nebelscheinwerfer,ATH-Tagfahrlichter, TRC- Heckspoiler Shogun1,400 Zeller Metallkat,Remus Sportanlage 2x 100mm Endrohre, Bilstein B12 Pro Kid ,
    Borbet 8J/19H2 ET40.ATH-Seitenschweller.

  • Ohne die Aufzählung von Fahrzeugtyp und genauer Verwendung wäre es in der Regel ein reines Festigkeitsgutachten, damit braucht man dann eine Einzelabnahme nach Paragraph 21. Mit einem Teilegutachten nur eine einfache Eintragung, wo nur der korrekte Verbau überprüft wird.

    Was man auch immer beachten muss, sind Beschränkungen.

    Habe Felgen ABE und Federn ABE muss man drauf achten ob die Modifikation des jeweils anderen Teil ausgeschlossen ist, im Gutachten. Dann springt man von eintragungsfrei auf Einzelabnahme.