KAT Frage WaMoGu

  • Unterschiede stehen doch ausführlich drunter ;-)

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  • Ich Lese nichts von E-Prüfzeichen es steht wie beim Sportkat:


    Hinweis: Nicht zugelassen im Bereich der StVO. Eine Eintragung per Einzelabnahme liegt im Ermessen des jeweiligen TÜV Prüfers. Die Bearbeitungszeit liegt bei zirka 5 Werktagen.

    RX-8 2004, 101210 km, Revolution 231PS, 1.Hd., Tornadorot

  • Da hat der Dekra-Mann aber nicht aufgepasst.

    E-Prüfzeichen bedeutet eintragungsfrei, aber das bedeutet eine ABE ja auch, das E-Prüfzeichen geht aber über die ABE hinaus, denn es bedeutet gleichwertig wie original. Sprich Auspuff mit E-Prüfzeichen + Kat mit E-Prüfzeichen + Fächerkrümmer mit E-Prüfzeichen (falls es den gebrn würde) = kein Problem.

    Es sei denn du überdchreitest die eingetragene Lautstärke. Aber das ist auch ein Problem wenn dein Auto Serie ist.

  • Da hat der Dekra-Mann aber nicht aufgepasst.

    E-Prüfzeichen bedeutet eintragungsfrei, aber das bedeutet eine ABE ja auch, das E-Prüfzeichen geht aber über die ABE hinaus, denn es bedeutet gleichwertig wie original. Sprich Auspuff mit E-Prüfzeichen + Kat mit E-Prüfzeichen + Fächerkrümmer mit E-Prüfzeichen (falls es den gebrn würde) = kein Problem.

    Es sei denn du überdchreitest die eingetragene Lautstärke. Aber das ist auch ein Problem wenn dein Auto Serie ist.

    Ja so dacht ich mir das auch aber beim Sportkat mit E zeichen steht auch dabei

    "Hinweis: Eine mögliche Eintragung liegt im Ermessen des jeweiligen TÜV Prüfers, Auflagen bitte vorher abklären! Ohne Zertifikat! Die Bearbeitungszeit kann bis zu 10 Werktagen betragen."

    und das finde ich verwirrend, sind E Sachen nun eintragungsfrei oder nicht.

  • Die exakte Antwort ist: Das Prüfzeichen besagt nur, dass es sich um einen Katalysator handelt. welcher grundsätzlich als solcher zugelassen ist, wenn der Verwendungsbereich eingehalten wird. Hier wirds dann diffus. Der kann unterschiedlich definiert sein. Bspw. haben Reifen auch solche Prüfzeichen. Aber ich denke, der Verwendungsbereich klärt sich von selbst, dass ein 13 Zoll Reifen wohl schleicht mit dem RX8 kombinierbar ist. Genauso ist es bei nicht s.g. bauartgenehmigungspflichtigen Teilen wie einem Kat. Der braucht nicht grundsätzlich ein solches Pürfzeichen, wenn er mal mit diesem Fahrzeug genehmigt wurde (Fz-ABE, EG-Typgen.) oder eben ein anderes Prüfzeichen. Fast alles mit "E" ist bauartgenehmigt und darf nicht eingetragen werden. Teile von Schalldämpferanlagen wie dem Kat sind da Exoten mit großem "E"-Prüfzeichen.
    Theoretisch müsste man den Verwendungsbereich des Kats bei einer Kontrolle oder Hauptuntersuchung mit der Genehmigung dazu beweisen. Warum? Na sonst könnte man ja alle "E"-geprüften Sachen wild verbauen, bis das Fahrzeug maximal laut ist, oder die Abgase maximal wenig nachbehandelt werden. Das ist schon rein von der Logik her natürlich nicht gewollt. In der Praxis ist es aber so: Wenn das Teil offensichtlich perfekt nur für dieses Fahrzeug (oder rechtlich besser: dem "Typ" = Mazda RX8) passt, nicht nachbearbeitet wurde und offensichtlich alles "vorschriftsmäßig" scheint, könnte der Verwendungsbereich mit dieser Begründung gegeben sein.

    dh:

    legal: ja

    Legalität nachgewiesen: naja...

    Vielleicht steht dazu in der R103 noch was drin.


    edith sagt:

    Eintragen? Änderungsabnahme (19(3)) geht nur, wenn die ECE-Genehmigung dazu vorliegt. Ohne kann es mit einer 21er Begutachtung gehen, wenn der Prüfer sich aus dem Fenster lehnen möchte.

  • So siehts aus! Am Ende des Tages wird vermutlich keine Stress machen wenn der Kat ein E-Zeichen hat. Legal ist es trotzdem streng genommen nicht. z.B. könnte der Kat auch nur können und trotzdem ein E-Zeichen haben..

  • Auch ich habe mir vom Wamogu einen Metallkat gleich im Zuge der Motorrevision drunterbauen lassen.

    Der hat von vornherein einen guten Querschnitt. (anders als der von Bandel)

    Sound ist Super, gefühlt etwas mehr Drehmoment untenrum, signifikant mehr Gestank und ohne Eintragung.

    Vorher hatte es mir bereits den zweiten OEM Kat zerbröselt, ich will keinen Keramikkat mehr.. zumindest

    nicht am RX8.

    Das hat bisher zwei Prüfer überhaupt nicht interessiert. AU ist perfekt und demnach sind die zufrieden.

    192er Contest, Bj. 06, Tornadorot, 168000km mit 1. Motor... 40000km mit WaMoGu Rebuild... :thumbsup:
    Daily: Toyota Aygo 68PS... -das Lastpferd :xD:

  • Schon Merkwürdig (das mit dem E-Prüfzeichen habe ich klatt Überlesen) aber bei einem Sportkat? der "normale" hat kein E-Prüfzeichen ?


    und bei beiden steht dann


    Hinweis:......

    RX-8 2004, 101210 km, Revolution 231PS, 1.Hd., Tornadorot

  • Beim Golf 8 R gibt es von HKS einen, der per Teilegutachten eingetragen werden kann.

    Aber habe meinem Spezi gefragt bei einer Prüfstelle. Aussage von ihm, einfach nur gut warm fahren und die Werte passen.

    Beim OEM (bei meiner Frau) B Klasse ist auch kein E Zeichen vorhanden.

  • Also ich bin kein Prüfingenieur, geschweige denn AAS, aber mir wurde es von zwei verschiedenen Sachverständigen bzw Prüfingenieur genau so erklärt, wie es auch auf der HJS Homepage steht und wie ich es vielleicht etwas laienhaft oben erklärt habe. Siehe Bild.

    Das würde den meisten Aussagen in diesem Thread widersprechen.

    Kombination E-Prüfzeichen und Eintragung habe ich noch nie gehört.

    Einen Endtopf mit E-Nummer würde doch auch kein Mensch eintragen.

  • Der Knackpunkt ist: "...alle im Verwendungsbereich der Genehmigung genannten Fahrzeuge..."

    Ich weiß von keinem Kat mit E-Zeichen bei dem der RX-8 auftaucht.

    Da man nichts mitführen muss und kein Mensch oder Polizist weiß welche Fahrzeuge ein E-Nummer Teil beinhaltet kommt man damit sicher gut durch. Aber legal ist es eben trotzdem nicht.

  • Ich würd möglichst immer im Originalkörper den Inhalt ersetzen lassen. Verhält sich auch im Crash wie Serie, kann daher noch schwerer jemand bemerken oder wenn gar überhaupt gegen argumentieren. (denn wo steht, dass der originale KAT nicht durch eine Fachwerkstatt repariert werden darf, indem neue Innereien eingesetzt werden? Wenn man danach die AU besteht, ist das Teil weder in seiner Form noch Verformung negativ verändert. http://www.uni-kat.de hat auch keine solche Klauseln in seinem Angebot, dass sich irgendwas an der Zulassung des Teils ändern würde.). Leider scheint der Guru einen Teil komplett zu ersetzen(?), inkl. Außenmaterial. Das ist womöglich schon kritischer im Rahmen der StVO. Aber müsste mal jemand versuchen mit Ansage durch den TÜV zu bekommen...

  • Das würde den meisten Aussagen in diesem Thread widersprechen.

    Finde ich nicht. Die Aussage von HJS entspricht eigentlich den Grundkonsens hier. Wie bereits durch miro beschrieben, kommt es auf den Verwendungsbereich an.

    wo steht, dass der originale KAT nicht durch eine Fachwerkstatt repariert werden darf

    Ich kann man schauen ob ich es finde.

    Die Antwort kenn ich jedoch auch ohne nachzuschauen:

    Ein Fahrzeug hat früher eine ABE und heute eine EG-Typgenehmigung erhalten (bis auf Ausnahmen: Kleinserien, EBE...).

    In dieser ist exakt beschrieben, wie das Fahrzeug aufgebaut ist. Nur so kann es auch zugelassen werden. Änderungen müssen abgenommen werden, oder es besteht einer Ergänzung der Fz-ABE/Typgen. (Teile-ABE, ECE-Genehm...).

    Auch der Kat (vom RX8) ist in dieser Genehmigung oder der Dokumentation, die durch den Technischen Dienst erstellt wurde (TÜV DEKRA...) beschrieben. Deswegen braucht der kein Prüfzeichen, weil er schon dokumentiert ist.

    D.h. das jegliche Änderung, auch die Reparatur, müsste abgenommen oder begutachtet werden. Das ist die Theorie. D.h. mindestens mal müsste eine Änderung des Abgas und Geräuschverhaltens (=Verschlechterung) ausgeschlossen werden.
    Wenn es in der Praxis aber ordentlich gemacht ist, wird kein Mensch rummeckern.

    Wobei eine Änderung durch Reparatur zumindest rechtlich negativ belastbarer ist, als ein ungeänderter Kat mit E-Prüfzeichen.

  • Wenn die Reparatur rechtlich negativer an zu sehen ist dann machen einige Werkstätten es aber falsch auch die "Autodoktoren" habe es sogar in mehreren YouTube Videos, gemacht ihr Spruch Sachwert gerechte Reparatur

    RX-8 2004, 101210 km, Revolution 231PS, 1.Hd., Tornadorot

  • Darum ging es nicht. Es ging ja mit der Reparatur wie beschrieben nicht um den "Austausch eines Teils gegen ein Serienteil, oder ein Teil welches dem Serienteil entspricht", sondern um ein Teil, welches nicht dem Serienteil entspricht.

    Auch wenn überzogen, aber es kommt genau aufs gleiche raus: Oder würdest du sagen, wenn ich die kleine Hecklippe des RX8 gegen ein Scharfkantigen Spoiler ersetze, ist es eine Reparatur?