Eintragung bei Re-Import

  • Hallo, ich wollte heute das Bilstein/Eibach Pro-Kit in Kombination mit den Borbet Felgen eintragen lassen und war dazu bei der GTÜ. Dabei fiel schnell auf, dass mein RX-8 als Re-Import eine Einzelzulassung erhalten hat:



    Daher müssten alle Änderungen vom TÜV mit einer $21 Abnahme eingetragen werden. Kann mir jemand da weiter helfen? Was kommen da für Kosten auf mich zu? Heißt das, dass ich z.B. auch die Fox mit ECE GEnehmigung beim TÜV eintragen lassen müsste?
    Hat jemand einen Tip für mich wie ich weiter vorgehen kann?


    Danke, Miro

  • Unwahrscheinlich bzgl. Auspuffanlage. Vermutlich ist diese anhand der Homologationsnummer o.ä. erlaubt, nicht anhand der Schlüsselnummer. Aber um sicher zu gehen, schau in die ABE der Fox.
    Wenn dort anhand von Fahrzeugtyp (SE) und/oder Homologationsnummer (e11*2001/116*0199*..) die Freigabe erteilt ist, trifft dies auch auf deinen Rex zu (zumindest wenn ein Modell ist, dass für die EU homologiert wurde).
    Deine FIN enthält doch auch das übliche JMZSE, demnach sollte das für Abgasanlagen eine einfach zu nehmende Hürde sein.


    Mich wundert etwas, dass das beim Fahrwerk anders sein soll bzw. warum ihr (Prüfer und du) nicht abgeglichen habt, anhand von was genau die Freigabe lt. ABE erteilt wurde.


    Felgen allein sind ja für gewöhnlich auch nur anhand Modell (SE) und Motorisierung klassifiziert.

  • Ich musste bei meinem Amerika Import nichtmal den Spoiler eintragen lassen, weil der Wagen so das Fließband verlassen hat. Meine Heckansätze und Schweller vom OEM-Bodykit hab ich mit nem Gutachten auch ganz normal eingetragen bekommen und die Fox war ihm egal, da sie ja ne E-nummer hat.

  • Die Erfahrung lehrt: Frage zusätzlich einen anderen Prüfer. ;-)
    Mich wollte auch schon einer mit Mazda-Schwellerverkleidungen nicht durchlassen, wo andere sonst keine Probleme machen.


    Aber du kannst natürlich auch mal Mazda fragen, ob dein Auto (FIN) der EG-Nr. entspricht. Dann hast du vielleicht auch mal was Schriftliches für störrische Prüfer in der Hand.

  • GTÜ kannste bei Eintragungen vergessen. Mir wollten die erzählen dass ich nen komplettes Lichtgutachten für meine Scheinwerferblenden machen muss. War dann bei der Dekra, der hat sich aufgeregt weil der Blinker von oben fürn LKW nicht sichtbar ist. Bei ner andern Dekra bekam ichs ohne Probleme abgenommen. Also fahr mal woanders hin

  • Ok, danke für eure Hinweise. Ich war eben beim 2. GTÜ, der wollte es auch nicht machen, allerdings nicht wegen dem Re-Import, sondern weil es eine Doppeleintragung wäre (Fahrwerk und Felgen), das dürfte nur der TÜV. Beim TÜV hatte man leider keine Zeit für mich. Werde es vielleicht nochmal bei der Dekra versuchen, sonst warten bis der TÜV mal Zeit hat..

  • Ich hab selbst von der Dekra den Tipp bekommen mich "bei schwierigen Dingen" ;) hier zu melden:


    Vogelsanger Weg 6, 40470 Düsseldorf


    Ist ein TÜV, und hab gute Erfahrungen Mit den gemacht.


    TÜV in Neuss wollte für meine Felgen ab 250 Euro + muss auf Strecke geprüft werden und und und.



    Die in Düsseldorf: jo machen wir für 200 inkl Spoiler Eintragung.



    Kann ich nur empfehlen hat mir sogar extra ein Vergleichsgutachten in seinem System rausgesucht.

  • Als ich Mazda Deutschland angerufen habe, zwecks Rückruf,wussten sie es nach der 3. Stelle der Fahrzeugnummer.


    Meine beginnt mit "JM1FE"


    Hatte übrigens noch 2 Airbagrückrufe und die Kraftsoffpumpe offen.

  • Meine ist wie Miro's


    JMZSE.....


    Mhm... Dafür hab ich bei Punkt K ein Gutachten stehen.



  • Die ist ja bei mir ziemlich normal.. Ich hatte schon einigen Ärger deswegen. Z.B habe ich den KBA Rückruf bekommen, aber die Werkstatt konnte das Auto dann nicht im System finden. Mazda Deutschland meinte dann erstmal das wäre wohl ein Fehler und mein Auto wäre von der Rückrufaktion nicht betroffen, ich habe dann bisschen nachgebort bis die irgendwann gesehen haben das es am Re-Import lag, Auto war natürlich betroffen und wurde dann auch gemacht. Hoffe für die Eintragungen wird es jetzt nicht wirklich zum Problem, habe das beim Kauf weder gewusst noch hätte ich gewusst was das Impliziert. Wenn wirklich keine 19 Abnahmen wöglich wären, wäre das schon ein echter Nachteil.
    So wie ich die Gutachten lese beziehen die sich aber wie Martin sagt nicht auf Schlüsselnummern. Bin gespannt was der TÜV sagt!

  • evtl kannst du das Gutachten bei mir Punkt K.


    Bei dir als Vergleichsgutachten oder ähnliches benutzen und somit wieder 19er abnahmen machen.


    Kenn mich damit leider überhaupt nicht aus.

  • Ja, eigentlich ist das ja keine große Sache, die Felgen haben eine ABE mit OEM Fahrwerk und die Federn haben ein Gutachten.. Habe vorher Oberhaupt nicht drüber naxmchgedacht, dass es ein Problem sein könnte..
    Ich schreibe hier mal wie es am Ende gelaufen ist!

  • Würde mich interessieren.


    Vorallem müsstest du dann jede Kleinigkeit per 21er eintragen was auch nicht Sinn der Sache sein kann

  • Da liegt das Problem, dein Fahrzeug hat eben keine europäische Homologisation.
    Damit gilt das Auto als Sonderfahrzeug.


    Der Ärger resultiert aus folgendem:
    Dein Fahrwerk hat ein Gutschten für den RX-8 mit z.B. den 225/45R18 Felgen Reifen Kombi.
    Aber wer sagt, dass die Felge der USA Version nicht ET 40 anstatt 50 hat.
    (Hat sie nicht, ist nur ein Beispiel)


    Jeder normale Tüver versteht, dass es ein RX-8 ist, aber Vorschrift ist Vorschrift

    Mazda Rx-8 Challenge ¤ Tornado Rot ¤ EZ 2004 ¤ 231PS 6Port ¤ Viele viele Änderungen
    Was habe ich alles geändert
    Es ist egal welches Auto du fährst - es gibt immer einen der schneller ist als du...
    Definition von "Tuning": Wir geben Geld aus das wir nicht haben, für Dinge die wir nicht brauchen, um Leute zu beeindrucken die wir weder kennen, noch mögen...


  • Das verstehe ich, bedeutet das, dass der erste GTÜ Prüfer Recht hat und 19er Änderungen grundsätzlich nicht möglich sind? In dem Fall könnt man beim TÜV eine 21er Abnahme machten was aber vermutlich deutlich aufwändiger und teurer ist.

  • Ja, er hat prinzipiell Recht, stellt sich trotzdem die Frage, ob dir Mazda was bescheinigen kann bzw. ob sich jeder so hat.
    Im dümmsten Fall, kommt das Auto nämlich aus Frankreich (ist damit EU homologiert) und sie haben auf dem Amt nur vergessen, die Homologationsnummer zu übernehmen (denen geht manchmal was durch die Lappen, wen man nicht genau aufpasst) oder die frz. Papiere gaben sie nicht her.


    Wenn es tatsächlich ein US-Fahrzeug wäre (das wäre bei dem Fahrzeugpreis irgendwie komisch, das wieder zurück zu schiffen, wenn da nichts exotisches dran ist) und keinen Spoiler hat, dürftest du doch keine Luftabrisskante an der Heckklappe haben, oder?