Das bekommt der Prüfer gar net auf die Nase gebunden, daß die Nebelschlußleuchte ursprünglich woanders war
Dann muss er aber ganz schön -naja, auf den Kopf gefallen sein-, um nicht zu erkennen das da zwischen den Leuchten keine 100mm ist.
Das bekommt der Prüfer gar net auf die Nase gebunden, daß die Nebelschlußleuchte ursprünglich woanders war
Dann muss er aber ganz schön -naja, auf den Kopf gefallen sein-, um nicht zu erkennen das da zwischen den Leuchten keine 100mm ist.
Du meinst zwischen Brems- und Nebelschlussleuchte?
ach das thema lebt noch/wieder
Du meinst zwischen Brems- und Nebelschlussleuchte?
Jo genau.
Siehe §53d (3) StVZO
Nicht nur das....die Rückleuchte hat keine Freigabe als Nebelschlussleuchte, da sich kein F in der E-Nummer der Rücklichter findet.
Aber ganz ehrlich: Das merkt keine Sau
Aber ganz ehrlich: Das merkt keine Sau
Genau darum gehts in erster Linie. Standpauken über Zulässigkeit, Gefahren oder ähnliches brauchen wir nicht. Ist alles bekannt.
Macht ja auch keiner.
Aber fragen kann man ja mal beim Tüver ganz nach dem "ein Versuch ist es Wert" (also was eine mögliche Eintragung betrifft).
Warum nicht legal fahren, is ja nicht sooo schlecht.