Hallo Leute! Ich musste letzte Woche schwerenherzens meine Rex verkaufen.Der Typ hat sich den Wagen mit jemandem angeschaut und ist Probe gefahren.Er meinte es sei alles inordnung! Daher ich ihn selber erst ein halbes Jahr hatte wusste ich auch keine Mängel.Der vorgänger hat mir ihn als unfallfrei verkauft ohne Mängel so hab ich das weiter gegeben.Sooo. nach einem Tag ruft der Herr mich an und beschwert sich das es ruckelt und heiß wird und was weis ich noch und er war bei Mazda die haben ihm natürlich eine Rechnung von 4000 Euro gegeben wie das so üblich ist "es ist alles schrott".Ich habe einen Kaufvertrag geschrieben ein Standard vom ADAC und halt die Mängel wie Kratzer etc rein geschrieben.Dass ende vom Lied ist er will den Wagen zurück bringen und sein Geld.Kann er dass? Ich meine ich weis ja nicht was er damit gemacht hat aber bis zur Schlüsselübergabe lief er ganz normal....VIelen Dank!!!
RX8 Verkauft Probleme
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Nein kann er nicht, solange er nicht nachweisen kann das du ihm einen gravierenden Mängel nicht genannt hast. Aber selbst dann wird es für den Käufer schwierig. Also, ganz ruhig, du bist auf der sicheren Seite.
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Was soll denn dran sein? 4000€ wäre ja neuer motor? Ich bezweifle das man das mal eben kurz die diagnose so stellt. Wobei mazda kann das schon? "Oh wankel mit probleme ? Motor erstmal tauschen dann mal schaun"
wie alt war denn zündanlage?
Die sollte ja alle 5jahre oder 60tkm getauscht werden und könnte so probleme verursachen ... -
Ist zunächst mal nicht sein Problem. Letztendlich geht's jetzt erstmal darum, ob ein versteckter Mangel vorlag.
"Gekauft wie gesehen" - keine bekannten Mängel verschwiegen. Da wird es beim Privatkauf schwierig für den Käufer den Kauf wieder rückgängig zu machen.
Meistens einigt man sich mit gutem Willen auf irgendetwas. Aber wenn der Käufer die Kiste womöglich in kurzer Zeit einfach geliefert hat ? -
<p>Wahrscheinlich gleich gedreht wie ein Weltmeister und danach sich beschweren :-/ kann er garnichts machen,da du zB auch nicht in einen Motor reinschauen kannst</p>
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Schon klar, mich interessierts halt nur was da für 4000€ kaputt sein soll !?
ansonsten alles käufer problem
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Schon klar, mich interessierts halt nur was da für 4000€ kaputt sein soll !?
ansonsten alles käufer problem
Vielleicht hat er sich ja überschlagen
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Nein nein, du hast vermutlich nach bestem Gewissen die Mängel angegeben die da waren wie Kratzer usw. was danach passiert entzieht sich aller Ansprüche.
Ich gehe ja auch mal davon aus, dass er den motor jetzt hingerichtet hat wegen falscher Fahrweise (kaltes ballern).
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Insane12345: "...Der Typ hat sich den Wagen mit jemandem angeschaut und ist Probe gefahren.Er meinte es sei alles inordnung!..."
Hat er wohl.
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Bei Kaufverträgen zwischen Verbrauchern ist im Gegensatz zu Unternehmern ein Haftungsausschluss in Bezug auf jegliche Gewährleistungsansprüche möglich.
Ein solcher Haftungsausschluss kann mit dem Zusatz „gekauft wie gesehen“ in den Kaufvertrag wirksam einbezogen werden. Mit einer solchen Klausel haftet der Verkäufer nur noch in bestimmten Situationen (arglistige Täuschung, Abweichungen zwischen der vereinbarte und der übereignete Beschaffenheit der Kaufsache).
D.h. der Verkäufer kann mit dem Haftungsausschluss „gekauft wie gesehen“ grundsätzlich die Gewährleistung nur für solche Mängel ausschließen, die bei einer ordnungsgemäßen Besichtigung (zumutbare Untersuchung) der Kaufsache – ohne Zuziehung eines Sachverständigen – auffallen würden.
Liegt jedoch ein Mangel vor, der bei ordnungsgemäßer Besichtigung nicht aufgefallen ist bzw. nicht auffallen konnte, kann sich der Verkäufer mit seinem Haftungsausschluss nicht von seinen Gewährleistungspflichten befreien.
Mängel in diesem Sinne wären bspw. Eigenschaften, die der Verkäufer dem Käufer falsch ausgesagt hat (gelogen, geschwiegen oder womöglich über gewisse Eigenschaften getäuscht hat).
Der Käufer hat auch bei einem Haftungsausschluss „gekauft wie gesehen“ Anspruch die Kaufsache in dem Zustand zu erhalten, in dem er und der Verkäufer sie vereinbart haben. Daher ist es stets empfehlenswert im Kaufvertrag festzuhalten, welche vertragliche Beschaffenheit die Kaufsache enthält.
solange also nichts bewusst verschwiegen bzw gelogen wurde, sollte das ding für dich in trockenen Tüchern sein...
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Ich finde das ohnehin suspekt, einen Tag nach dem Kauf 4000 € reinzustecken. Jeder normale Mensch hätte doch erst mal mit dem Verkäufer geredet. Den Verkäufer zu überreden den Wagen zurückzunehmen sollte einfacher sein als zurücknehmen + 4000€ verlangen. Da ist doch was faul.
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Ich finde das ohnehin suspekt, einen Tag nach dem Kauf 4000 € reinzustecken. Jeder normale Mensch hätte doch erst mal mit dem Verkäufer geredet. Den Verkäufer zu überreden den Wagen zurückzunehmen sollte einfacher sein als zurücknehmen + 4000€ verlangen. Da ist doch was faul.
Ich denke mal, dass er sich nur einen groben Kostenvoranschlag hat geben lassen.
Wäre ja doof, wenn er das Auto erst reparieren läst, um es dann zurückzugeben.Eigentlich hat er keine Chance, was gegen den Kaufvertrag zu machen, da er ja mit einer zweiten Person (Zeuge) eine Probefahrt gemacht hat und der Wagen zu diesem Zeitpunkt ja in Ordnung war und normal gefahren ist. Somit hätte der Verkäufer ja vorher auch nichts merken können.
Ich würde sagen, dass der Verkäufer viel Glück und der Käufer viel Pech hatte, aber einen RX-8 zu kaufen, ohne ihn vorher richtig in der Werkstatt durchchecken zu können (inkl. Kompressionstest) ist immer ein Risiko, deshalb sind sie ja recht erschwinglich.
@Insane12354
Darf ich fragen, für wieviel der RX-8 verkauft wurde und wieviel km er hatte?
Wenn Du wirklich nicht wusstest, dass sich beim Rex ein Schaden andeutet und es verheimlicht hast, würde ich dem Käufer sagen, dass es keinen Grund für eine Rückabwicklung gibt und die Sache für Dich erledigt ist. Dann kann der Käufer nur noch zum Anwalt gehen.