Scheinwerferblenden eingetragen?

  • Solange das Lichtbild nicht beeinträchtigt wird wäre das mit einer §21er Abnahme machbar. Crossposting ist übrigens nicht nötig, fass doch das nächste mal gleich alle Fragen in einem Thread zusammen anstatt 3 Threads mit je einer bis drei Fragen zu eröffnen.

  • In der Beschreibung steht "Lichtkegel wird nur geringfügig beeinflusst". Hab halt nur kein Bock das vorher zu kaufen, zum Tüv zu gehen und der sagt mir dann "ne sorry geht nicht"...

  • oder setzt dich mit dem Verkäufer in Kontakt...der wird wohl wissen ob seine blenden den TÜV-Segen kriegen oder nicht...


    Gruß Alexej

    Revo Reloaded
    BJ2006 EZ 2007

    :xD: mehr Kaputt als gefahren wird

  • Ich finde das es sowieso das A und O ist bei allen Umbauten vorher mit dem Prüfer des vertrauen's zu sprechen:


    1. Man spart sich Geld für Sachen die man eh nicht eingetragen bekommt
    2. Erfahrungsgemäß sind TÜV-Prüfer dann eintragungsfreudiger/kulanter wenns normalerweise an dem letzten Millimeter scheitert....


    Man muss sich ja nur in die Lage des Prüfers versetzen:
    Wenn einer Rein kommt und sagt: Ich hab da nen Bösen Blick dran, kein Gutachten und nix, trägste mir das ein?
    Oder wenn man vorher eben durch spricht: Ich habe vor mir da was zu bestellen, wie sieht das aus mit eintragen, ist das Überhaupt möglich und wenn ja unter welchen Bedingungen?

    Mazda Rx-8 Challenge ¤ Tornado Rot ¤ EZ 2004 ¤ 231PS 6Port ¤ Viele viele Änderungen
    Was habe ich alles geändert
    Es ist egal welches Auto du fährst - es gibt immer einen der schneller ist als du...
    Definition von "Tuning": Wir geben Geld aus das wir nicht haben, für Dinge die wir nicht brauchen, um Leute zu beeindrucken die wir weder kennen, noch mögen...


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