Szenario??

  • die Sonne scheint und Ihr fahrt mit Eurem neuen RX-8 231 PS durch die Eifel, nähe Nürburgring und habt so richtig Spass am fahren. Normalerweise 115 PS unterm Arsch läuft das neue Ding wie Sau, vor Euch ein Benz, Sonntagsfahrer mit Hut und unterschreitet die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 30 km/h, vor ihm alles frei, Ihr setzt zum überhohlen an mit 116 PS mehr als sonst müsste es ja noch einfacher und sicherer gehen zu überhohlen doch dann plötzlich....
    Ein Auto von vorne... kein Problem Gaspedal runter und dann... Leistungsabfall ????? Zum Bremsen und einordnen ist es zu spät und.........Bums!!


    Wer haftet nun? Mazda Deutschland weil sie vergessen haben die Käufer und Fahrer darauf hin zu weisen? Sind ja nicht alle im Forum drin?


    Wenn man bedenkt das lt. Gesamtverband der Versicherungswirtschaft ca 40 % der Autofahrer nur 8000 km im Jahr fahren, und der RX-8 nicht gerade als Vielfahrerfahrzeug anzusehen ist eher Schönwetterfahrzeug dann fährt man ein ganzes Jahr lang bei jedem Überhohlvorgang lebensgefährlich.


    Was haltet Ihr davon?

  • Hay boje!
    .....mmmh, ich weis, worauf du hinaus willst. :(...aber in solch einem Falle ist dann am Ende der Fahrzeugführer das schwächste Glied....und der haftet dann wohl für den aufgekommenden Schaden 8o ?( ;(
    Das kann dir mit jedem Fahrzeug passieren, das du beim einleiten eines Überholvorganges einen Defekt am Fahrzeug erleidest. 8o ;( Es sei denn, du kannst Mazda nachweisen, das sie grob fahrlässig gehandelt haben, so unter dem Motto, sie haben versäumt , dir mitzuteilen: Fehler bekannt-sofort mit Fahrzeug in die Werkstatt-Fehler beheben :O...das wird aber schwer werden X(, da der "Fehler" nicht bei jedem RX-8 auftritt. :evil:..und auch nicht immer X(
    Ist dir denn schon ein solcher Fall bekannt...?


    Gruß.........Pet

  • @ boje
    Genau aus diesem Grund habe ich meinen gewandelt! :evil: X(
    Der neue steht schon auf dem Hof ,aber die Papiere sind noch nicht da.
    Mazda hatte fast 4 Monate Zeit das Problem zu beheben! :evil:

    RX8Lewko


    231-er, rot,AI Nr.1 vom 05.12.03-15.04.04/Nr.2 ab 15.04

  • Hi Boje,


    bin zwar kein Jurist, aber der von Dir geschilderte Ablauf hätte wohl einen Prozeß auf der Grundlage der so genannten Produkthaftung zur Folge.


    Wie man hier im Forum sieht, ist ja das Abregeln ein typischer Mangel des RX-8 und kein im Einzelfall auftretender Defekt. Meines Wissens steht auch in keinem von Mazda herausgegebenen Schriftstück ein entsprechender Warnhinweis, so dass mit Hilfe von Gutachtern und Zeugenaussagen (hier aus dem Forum?) die traurige Witwe 8o m.E. gute Aussichten hätte, die Herstellerfirma zu verklagen.


    Es wundert mich ohnehin, dass die u.a. von Abregeln Betroffenen aus dem Forum bis auf RX8Lewko mit Engelsgeduld still halten und sich der von Dir völlig realistisch beschriebenen Gefahr aussetzen. ?(
    Ebenso ist es erstaunlich, dass das Kraftfahrtbundesamt die Allgemeine Betriebserlaubnis des RX-8 nicht bis zu einer endgültigen Lösung des Problems widerruft. Sollte das Phänomen "Abregeln" dem Amt nachweislich bekannt sein, käme juristisch noch die Amtshaftung ins Spiel.


    Bei den Hyperlinks kannst Du Einzelheiten nachlesen. 8)


    Freundliche Grüße aus Köln!


    sun king

  • Also,
    erst einmal auf Holz geklopft und dann:
    ich hätte auch nicht so eine Gedult. Das Problem ist Mazda seit langem bekannt; erst heute lese ich in diesem Forum von einem Softwareupdate in D.
    Das erste mal wäre ich zum Händler um es ohne offizielle Mängelrüge zu lösen. Wenn das nicht hilft hat man eine Rechtsschutzversicherung -> Anwalt, um die nächsten Schritte korrekt durchzuführen. Warscheinlich würde ich dem Händler aber mehrere Versuche als nötig (für z.B. Wandlung) zur Behebung des Mangels zugestehen, denn der Rx-8 ist ansonsten nun mal ein super Auto!

    von März 2004 bis 30.8.2011 :( : 231 PS, Revolution, Tornadorot und Imola Leder, Rückfahrwarner, Luftauslaßapplikationen

    Einmal editiert, zuletzt von lothar ()

  • @ boje


    Denke dieser Fall wird nie eintreten denn Du meinst ja wohl eine Landstrasse (Gegenverkehr und nur 120km/h erlaubt ;) ) und bis jetzt habe ich nur von abregeln (oder abriegeln) bei hohen Geschwindigkeiten gelesen. Falls ich da falsch liege...Verbalhaue. :D

    231er Red Revolution Imola vom 6.1.2004 bis 10.3.2006 ;(, 357/888 ,Sebring, RX-8 Bremslicht, BÖMS & FMB dank Luxy, Haubendämpfer und Gitter dank Pet ... MdRpc ... seit dem 14.6.2006 einen roten MX-5 Expression ... und jetzt wird es echt "anders" ... seit dem 02.10.2010 Ford Kuga ... so ändern sich die Zeiten. :) ... ab dem 25.07.2014 wieder Mazda :D ... CX-5 Sports-Line 175 PS




  • Ich denke nicht das du in diesem Fall Mazda für irgendwas verantwortlichen machen kannst. Wenn du überholst muss du so überholen das du auch nochmal zurück kannst. Das Problem in dieser Situation ist nur das du nicht weist wie der Überholte reagiert. Ich hab mal einen Überholvorgang abgebrochen beidem der Überholte ebenfalls gebremst hat ....... Meine Bremsen waren zum glück besser. Nach der Aktion war beim Puls dann recht heftig unterwegs.