Verpasse ich aber meinen Termin und mache ihn erst später werden die 2 Jahre vom ürsprünglichen Zeitpunkt ab gerechnet, also wird die Differenz abgezogen. Obwohl die gleiche eingehende Prüfung vorgenommen wird. Schon seltsam, dass dann nicht auch 2 Jahre vom Prüfungstermin aus gerechnet werden, so wie wenn ich den Termin vorziehe.
Der Grund für diese Regelung ist einfach, daß ein Halter nicht dafür belohnt werden darf, wenn er den Tüv Termin versäumt. Diese Regelung war nicht immer so, vor einigen Jahren war es noch so, wie Du das oben geschrieben hast.
Gruß
Dirk